
Der Digitalbonus Bayern ist in Unterfranken das am häufigsten genutzte Förderprogramm für kleine Betriebe – und gleichzeitig das mit den meisten falschen Zahlen im Netz. Dieser Beitrag nennt die offiziellen Werte, erklärt die monatlichen Kontingente und sagt offen, welche Vorhaben ausdrücklich nicht gefördert werden.

Stand: 24.08.2026. Alle Angaben stammen aus der offiziellen Programminformation. Prüfen Sie die Werte vor der Antragstellung erneut, denn Richtlinien ändern sich.
Digitalbonus Bayern in Unterfranken: die offiziellen Zahlen
Zunächst die Werte, auf die es ankommt. Der Digitalbonus Standard fördert bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maßnahmen unterhalb von 4.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben fördert das Programm nicht.
Diese Zahlen sind wichtiger, als sie klingen. Mehrere Agenturblogs nennen 10.000 beziehungsweise 50.000 Euro – das waren Werte früherer Programmphasen. Wer damit kalkuliert, plant eine Finanzierungslücke ein. Das Programm läuft laut Programmträger bis zum 31.12.2027.
Pro Unternehmen sind höchstens zwei Anträge möglich, nämlich je einer in den Förderbereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit. Deshalb lohnt es sich, die Reihenfolge bewusst zu wählen.

Wer den Digitalbonus Bayern in Unterfranken beantragen darf
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Die Grenzen liegen bei weniger als 50 Mitarbeitenden sowie höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Damit fällt der typische Handwerks-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb am Untermain hinein.
Ebenso wichtig ist die Gegenliste, denn sie wird selten genannt. Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen, nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen sowie Betriebe im Insolvenzverfahren.
Für Vereine und Kommunen kommt das Programm folglich nicht in Betracht. Wer zu diesen Gruppen gehört, sollte gar nicht erst Zeit in einen Antrag stecken, sondern direkt die weiter unten genannten Alternativen prüfen.
Kontingente: warum der erste Werktag im Monat entscheidet
Das Programm arbeitet mit einem festen Kontingent an Anträgen pro Monat. Das Antragsportal öffnet jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats. Ist das Kontingent ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter.
Daraus folgt eine klare Empfehlung: Alle Unterlagen liegen fertig auf dem Schreibtisch, bevor das Portal öffnet. Wer am Stichtag noch Angebote einsammelt, verliert einen Monat. Erfahrungsgemäß entscheidet nicht die Qualität des Vorhabens über den Platz im Kontingent, sondern die Vorbereitung.
Digitalbonus Bayern: was in Unterfranken nicht förderfähig ist
Jetzt der unangenehme Teil, den viele Anbieter verschweigen. Die Richtlinie schließt ausdrücklich aus: Standard-Software, Standard-Webseiten, Standard-Webshops sowie Standard-Online-Marketing-Maßnahmen. Suchmaschinenoptimierung und Display-Advertising nennt sie namentlich. Ebenfalls außen vor bleiben grafische und redaktionelle Leistungen.
Das betrifft unser eigenes Angebot unmittelbar, deshalb sagen wir es deutlich: Eine neue Firmenwebseite finanziert dieses Programm nicht. Wer etwas anderes behauptet, verkauft Ihnen einen Antrag, der abgelehnt wird. Wir verweisen an dieser Stelle lieber auf den kostenfreien Weg und prüfen Ihre Seite im Website-Check.
Wo die Grenze zum förderfähigen Webprojekt verläuft
Trotzdem ist nicht jedes Webvorhaben ausgeschlossen. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Darstellung und Prozess. Nicht förderfähig ist die Seite, die informiert. Förderfähig kann das System sein, das Abläufe verändert.
Beispiele für die zweite Kategorie: ein Kundenportal mit Auftragsstatus, eine Buchungs- und Auftragsstrecke mit Anbindung an die Warenwirtschaft, eine Schnittstelle zwischen Shop, Lager und Buchhaltung oder eine automatisierte Angebotserstellung aus dem CRM. Solche Vorhaben sind technisch anspruchsvoll und verändern messbar einen Prozess. Genau darum geht es dem Programm.
Wer diese Richtung einschlagen möchte, findet in unserem Beitrag zur Automatisierung im Mittelstand die typischen Ansatzpunkte. Beschreiben Sie im Antrag immer den Prozess vorher und nachher, nicht das Design.
ELSTER: die Hürde, an der viele scheitern
Die Authentifizierung läuft ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens. Ein Dienstleister oder Fördermittelberater darf den Antrag nicht einreichen. Das ist kein Formfehler, sondern eine Bedingung.
Deshalb gehört das ELSTER-Konto in die Vorbereitung. Die Einrichtung dauert einige Tage, weil ein Freischaltcode per Post kommt. Wer erst am Stichtag merkt, dass das Konto fehlt, wartet mindestens einen Monat. Prüfen Sie außerdem, wer im Betrieb Zugriff hat und ob die Berechtigungen aktuell sind.
Antragsfahrplan für den Digitalbonus Bayern in Unterfranken
Dieser Ablauf hat sich bewährt und lässt sich in zwei bis drei Wochen abarbeiten:
- Vorhaben schärfen. Beschreiben Sie in fünf Sätzen, welcher Prozess sich ändert und was danach messbar besser läuft.
- Angebote einholen. Holen Sie belastbare, datierte Angebote ein und achten Sie darauf, dass sie keine ausgeschlossenen Standardleistungen enthalten.
- ELSTER klären. Zugang prüfen oder beantragen, Berechtigungen im Betrieb festlegen.
- Unterlagen vorbereiten. Vorhabensbeschreibung, Kostenaufstellung, Angebote und Unternehmensdaten in einem Ordner sammeln.
- Am Stichtag absenden. Portal um 10 Uhr am ersten Werktag öffnen und den fertigen Antrag abschicken.
- Erst danach beauftragen. Ab dem Absenden dürfen Sie auf eigenes Risiko starten, ohne den Bescheid abzuwarten.
Die häufigsten Ablehnungsgründe
Aus den Erfahrungsberichten und Hinweisen der Bewilligungsstellen ergibt sich ein wiederkehrendes Muster:
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Der Klassiker. Schon eine mündliche Beauftragung vor dem Absenden des Antrags kann das Vorhaben unförderbar machen.
- Standardleistungen in der Kostenaufstellung. Eine Position „Webseite“ oder „SEO-Betreuung“ reicht für eine Ablehnung.
- Unvollständige Vorhabensbeschreibung. Ohne konkretes Angebot und ohne nachvollziehbaren Prozessbezug fehlt die Grundlage der Bewertung.
- Schwache Begründung beim Plus. Der Digitalbonus Plus verlangt einen erkennbar innovativen, technisch anspruchsvollen Kern.
- Falsche Antragstellergruppe. Freie Berufe und gewerbesteuerbefreite Betriebe erhalten keine Förderung, unabhängig von der Projektqualität.
Rechenbeispiel für einen Betrieb mit acht Mitarbeitenden
Ein Handwerksbetrieb in Elsenfeld möchte Auftragsannahme, Terminplanung und Rechnungsstellung verbinden. Die Angebote summieren sich auf 12.000 Euro netto für Software, Einrichtung, Schnittstelle zur Buchhaltung und Schulung. Das liegt deutlich über der Mindestgrenze von 4.000 Euro.
Bei 50 Prozent Fördersatz ergibt das einen Zuschuss von 6.000 Euro, also noch innerhalb der 7.500-Euro-Grenze des Standard-Bonus. Der Eigenanteil beträgt 6.000 Euro. Rechnet der Betrieb mit rund fünf gesparten Arbeitsstunden pro Woche, amortisiert sich der Eigenanteil in etwa neun bis zwölf Monaten.
Dieselbe Rechnung mit einer neuen Webseite für 12.000 Euro geht dagegen nicht auf: Der Zuschuss beträgt null Euro, weil die Leistung ausgeschlossen ist.
Ansprechpartner in der Region
Für den Bayerischen Untermain ist die Regierung von Unterfranken zuständig, Peterplatz 9 in 97070 Würzburg. Die Beratung erreichen Sie telefonisch unter 0931 380-1631 oder -1739 sowie per E-Mail an digitalbonus@reg-ufr.bayern.de. Beim Digitalbonus Plus empfiehlt sich ein Vorgespräch, weil dort die Innovationsbegründung entscheidet.
Ergänzend beraten die IHK Aschaffenburg, die Handwerkskammer für Unterfranken und die IHK Würzburg-Schweinfurt. Auch die Initiative Bayerischer Untermain ist ein guter erster Anlauf. Diese Stellen kosten nichts und kennen die regionale Praxis.
Alternativen, wenn die Förderung nicht passt
Viele Betriebe suchen weiter nach go-digital. Dieses Bundesprogramm ist zum 31.12.2024 ausgelaufen, ebenso Digital Jetzt. Einen direkten Nachfolger gibt es nicht, obwohl zahlreiche veraltete Seiten das Gegenteil suggerieren.
Stattdessen lohnen drei Wege. Erstens die Mittelstand-Digital Zentren: Sie beraten kostenfrei und begleiten Pilotprojekte. Zweitens ERP-Förderkredite der KfW für größere Investitionen. Drittens KI-Transfer Plus des bayerischen Digitalministeriums – hier sollten Sie allerdings wissen, dass die Teilnahme rund 29.000 Euro netto kostet und damit für Kleinbetriebe selten passt. Eine sortierte Übersicht finden Sie in unserem Beitrag zur Digitalisierung am Untermain.
Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern in Unterfranken
Kann ich den Digitalbonus Bayern in Unterfranken für eine neue Website nutzen?
Nein. Standard-Webseiten, Standard-Webshops und Standard-Online-Marketing einschließlich Suchmaschinenoptimierung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Förderfähig kann dagegen ein System sein, das Prozesse verbindet, beispielsweise ein Kundenportal mit Anbindung an die Warenwirtschaft.
Wie hoch ist der Zuschuss wirklich?
Bis zu 7.500 Euro im Standard und bis zu 30.000 Euro im Plus, jeweils bei bis zu 50 Prozent Fördersatz. Zahlen wie 10.000 oder 50.000 Euro stammen aus älteren Programmphasen und stimmen nicht.
Wann öffnet das Antragsportal?
Am ersten Werktag jedes Monats um 10 Uhr, solange das Monatskontingent reicht. Bereiten Sie deshalb alle Unterlagen vorher vollständig vor.
Darf mein Dienstleister den Antrag für mich stellen?
Nein. Die Anmeldung erfolgt über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens, und nur Sie selbst dürfen absenden. Ein Dienstleister darf Sie inhaltlich unterstützen, aber nicht einreichen.
Ab wann darf ich mit dem Projekt beginnen?
Erst nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, und dann auf eigenes Risiko. Jede Beauftragung davor gefährdet die Förderung, auch eine mündliche.
Fazit: Vorbereitung schlägt Glück
Der Zuschuss ist real und für Prozessvorhaben gut erreichbar. Die beiden Fallgruben liegen woanders: bei den ausgeschlossenen Standardleistungen und beim vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Wer beides kennt, hat die halbe Arbeit erledigt.
Unser Rat: Klären Sie zuerst, ob Ihr Vorhaben überhaupt ein Prozessvorhaben ist. Wenn nicht, sparen Sie sich den Antrag und investieren das Geld gezielter. Sprechen Sie uns gern an, wir sagen Ihnen ehrlich, in welche Kategorie Ihr Projekt fällt – auch dann, wenn die Antwort gegen eine Förderung spricht.
Quellen: Programminformation Digitalbonus.Bayern, offizielle FAQ zum Programm und die Regierung von Unterfranken als Bewilligungsstelle.